Der Umfang einer verhaltenstherapeutischen Behandlung beträgt bei einer Kurzzeittherapie 12-24, bei einer Langzeittherapie bis maximal 80 Sitzungen à 50 Minuten. Die Frequenz der Sitzungen kann je nach Therapieverlauf variieren; in der Regel findet eine Sitzung pro Woche statt.

Versicherte gesetzlicher Krankenkassen:

Für die Behandlung benötigen Sie eine gültige Versicherungskarte. Eine Überweisung von Fachärzt*innen ist nicht erforderlich.

Ihre Krankenkasse übernimmt auf jeden Fall die Kosten für maximal drei psychotherapeutische Sprechstunden à 50 Minuten. Diese Termine dienen der Klärung, ob Sie eine ambulante psychotherapeutische Behandlung benötigen und ob Verhaltenstherapie ein Erfolg versprechender Behandlungsansatz für Sie sein kann. Voraussetzung für eine Kostenübernahme durch ihre Krankenkasse ist das Vorliegen einer psychischen Störung sowie die Feststellbarkeit eines Veränderungswillens in Bezug auf ihre Problematik.

Sollten die Voraussetzungen für eine Behandlung erfüllt sein, kann diese mit probatorischen Sitzungen (max. 4) beginnen. Innerhalb dieser Behandlungszeit stelle ich bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenübernahme für die psychotherapeutische Behandlung. Nach einer erfolgten Genehmigung ist die vollständige Kostenübernahme der Behandlung durch Ihre Krankenkasse für das beantragte Stundenkontingent sichergestellt.

Versicherte privater Krankenkassen:

In der Regel übernimmt ihre Krankenversicherung die Kosten für max. 5 probatorische Sitzungen. Sollte sich darüber hinaus eine Behandlungsnotwendigkeit ergeben, ist ein Antrag auf Kostenübernahme zu stellen. Die dafür erforderlichen Formulare beantragen Sie bei Ihrer Versicherung. Die Rechnungsstellung für die Behandlungskosten erfolgt bei privat Versicherten an die Patienten. Abhängig von Ihrem Versicherungsvertrag können Sie die Rechnung bei Ihrer Krankenversicherung zur Kostenerstattung einreichen. Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung über die Modalitäten zur Antragstellung und Kostenübernahme!

Selbstzahlende:

Es besteht auch die Möglichkeit, die Kosten für eine Behandlung selbst zu übernehmen ohne Einbeziehung Ihrer Krankenkasse oder Ihrer privaten Krankenversicherung. Damit entfallen sämtliche Antragsmodalitäten. Das Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung (GOP) für Psychologische Psychotherapeut*innen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

Praxisräume Psychotherapeutin Sigrun Schmiedl